Abrechnung

Wir sind seitens der Bundestierärztekammer dazu verpflichtet unsere tierärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Ebenso sind in der GOT die Notdienstzuschläge festgelegt (siehe unten).

Die GOT sieht im Notdienst folgende Abrechnung vor:

„Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.“

Gerne können Sie die vollständige tierärztliche Gebührenordnung unter folgendem Link einsehen:

Quelle: „Notdienstgebühr“ ist ab dem 14. Februar gültig! / Bundestierärztekammer e.V. (bundestieraerztekammer.de)

Als Zahlungsweise können Sie bei uns zwischen Barzahlung und bequemer EC-Cash-Zahlung wählen.